Gebet

Streit um Gebetsräume

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass muslimische Schüler nicht berechtig sind, das islamische rituelle Mittagsgebet auf dem Schulgelände zu verrichten. Die Vielzahl unterschiedlicher Religionen berge ein erhebliches Konfliktpotential und gefährde den Schulfrieden. Der Staat könne nur dann die friedliche Koexistenz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gewährleisten, wenn er in Glaubensfragen neutral bleibe.

Angesichts aggressiver Methoden vor allem religiöser Fundamentalisten ist das Verbot nachvollziehbar.
Das PDF bietet einen Einstieg in das islamische Gebet und weist auf Material zum Thema "unfriedliche Religion" hin.

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